Die Bundesstaatsreform soll sich auch auf den Ausbau der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Landesverwaltungsgerichten erstrecken. Der Autor geht der Frage nach, ob es erforderlich ist, die Rechtsschutzeinrichtungen in Abgabensachen einzubeziehen. In diesem Zusammenhang untersucht er die Entscheidungsorgane in Abgaben- und Abgabenstrafsachen sowohl im Bereich der Bundesabgaben als auch jenem der Gemeindeabgaben näher.