Der folgende Beitrag befasst sich mit der Behandlung von Zuschüssen an Kapitalgesellschaften, die nicht der aliquoten Beteiligung am Nominalkapital entsprechen, ohne dass die Gewinn- oder Vermögensbeteiligung adaptiert wird. Dabei wird insbesondere auch auf die Auswirkungen für die übrigen Gesellschafter eingegangen. Organschaftlich bedingte Verlustübernahmen werden nicht behandelt.
1. Allgemeines Verhältnis Handelsrecht/Steuerrecht