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Finanzstrafgesetz: Wichtige Verfahrenshinweise

ÖStZ 1998, 113

In mehreren Gesprächen mit Herrn MinR Dr. Otto Plückhahn wurden die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzstrafrecht*) des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über die nachstehend beschriebenen finanzbehördlichen Gepflogenheiten im Vollzug des FinStrG informiert.

Verteidiger als Zeuge (§ 78 Abs 1 FinStrG)

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