EStG 1988: § 2 Abs 3 u 4 , KStG 1988: § 7 Abs 2 , UStG 1972 und 1994: § 2 , BAO: § 200 BAO, LiebVO id F BGBl II 1987/358
Die nachstehenden Ausführungen geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zur Liebhabereiverordnung BGBl Nr 33/1993 idF BGBl II Nr 358/1997 wieder. Soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, beziehen sich die Zitate auf diese Verordnungsfassung. Es können aus dem vorliegenden Erlass keine über die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Verordnung hinausgehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden.