Der Vorsteuerabzug ist an die objektive Feststellung der Unternehmereigenschaft nach Gesetz und Rechtsprechung geknüpft. Fraglich sei allerdings, ob der Gutglaubensschutz dem Rechnungsempfänger gewährt wird.
Der Vorsteuerabzug ist an die objektive Feststellung der Unternehmereigenschaft nach Gesetz und Rechtsprechung geknüpft. Fraglich sei allerdings, ob der Gutglaubensschutz dem Rechnungsempfänger gewährt wird.