Nach Auffassung des BFH erzielt die Schuldnergesellschaft in Höhe der Differenz zwischen dem Nennwert und dem geringeren Teilwert der erlassenen Gesellschafterverbindlichkeit einen körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn. Der Autor analysiert diese Rechtsprechung und untersucht ihre Übertragbarkeit auf die österreichische Rechtslage.