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Die Ausgabenkürzung nach § 9 DBA-Durchführungsgesetz oder der Fluch der DBA-steuerentlasteten Kapitalanlagen (FJ 12/1997, 311)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 60 Heft 4 v. 15.2.1998

Das „aktuelle Thema“ beschäftigt sich mit § 9 DBA-Durchführungsgesetz, der eine Ermächtigung an das BMF zur Kürzung beliebiger Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben vorsieht, wenn der Steuerpflichtige oder eine nahe stehende Körperschaft unerwünschte DBA-steuerentlastete Einkünfte bezieht.

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