Ausgehend von einem Artikel im „Standard“ (18. 10. 1997) vertritt der Autor die Auffassung, dass die Beseitigung des steuerfreien Sanierungsgewinnes wohl nicht den Sinn gehabt haben könne, dass „in Zukunft das BMF aus eigener Machtfülle entscheidet, wer Steuernachsicht erhält“.