Ziel der folgenden Abhandlung ist die Erarbeitung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Sequentialtestverfahrens als steuerlich zulässige Inventurmethode, wobei festzuhalten ist, dass dieses Verfahren sowohl den mathematisch-statistischen Bedingungen als auch den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung genügt.