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Rückerstattung der Firmenbuchgebühr

DDr. Christa FriesÖStZ 1998, 1 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

Für Eintragungen von Kapitalgesellschaften bzw von Versicherungsvereinen oder von Kapital- bzw Gründungsfondserhöhungen derselben im Firmenbuch vorgeschriebene "Promillegebühren" können zurückgefordert werden.

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