Für Eintragungen von Kapitalgesellschaften bzw von Versicherungsvereinen oder von Kapital- bzw Gründungsfondserhöhungen derselben im Firmenbuch vorgeschriebene "Promillegebühren" können zurückgefordert werden.
Für Eintragungen von Kapitalgesellschaften bzw von Versicherungsvereinen oder von Kapital- bzw Gründungsfondserhöhungen derselben im Firmenbuch vorgeschriebene "Promillegebühren" können zurückgefordert werden.