KStG 1988: § 10 Abs 1 , § 12 Abs 2
Die berufungswerbende Gesellschaft (bw Ges), eine Immobilien-GesmbH, hält in ihrem Betriebsvermögen fremdfinanzierte Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften (börsenotierte Aktien inländischer Aktiengesellschaften). Sie begehrte entweder die laufende Berücksichtigung der anfallenden Schuldzinsen für die Fremdfinanzierung dieser Beteiligungen als Betriebsausgaben oder deren Abzug im Jahr der Veräußerung dieser Beteiligungen.