UStG 1994: § 12 Abs 1 iVm § 11 Abs 1
Unabdingbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer, aufgrund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung mit allen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 ausgestellt haben muss. Fehlt daher in der Rechnung eine Voraussetzung wie zB das Entgelt iSd § 4 UStG 1994, steht dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug nicht zu.