Im April 1998 hat das IASC den IAS 35 „Discontinuing Operations“ beschlossen. Er enthält eine Reihe von Ausweisvorschriften für den Fall der Veräußerung eines Unternehmensteils oder dessen Stilllegung. Im Beitrag wird dieser IAS 35 behandelt, wobei immer wieder Querverbindungen zu den US-GAAP und zu den Regelungen des österreichischen HGB gezogen werden.