Bei Erbauseinandersetzungen ergeben sich hinsichtlich der Erbschafts-/Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Grunderwerbsteueräquivalent wegen des Wechselspiels dieser Abgabenarten regelmäßig Probleme. Der Autor erhellt dieses Wechselspiel und zeigt, inwieweit das Erkenntnis des VfGH vom 19. 6. 1998, B 2502/97, aus grunderwerbsteuerlicher Sicht die Nachlassteilung erleichtert hat.