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Folgen unterlassener Reverse-Charge bzw Erwerbsbesteuerung bei voll vorsteuerabzugsberechtigtem Unternehmer (Bürgler/Ehart, SWK 26/1998, S 565)

ArtikelrundschauVI. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1998, 582 Heft 22 v. 15.11.1998

Mit dem Reverse-Charge-System gemäß § 19 UStG (Art 19 UStG) und der Erwerbsbesteuerung gemäß Art 1 UStG enthält das österreichische UStG Besteuerungsformen, die bei einem voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer zu keiner Liquiditätsbelastung führen. Im Beitrag werden die Folgen einer unterlassenen Reverse-Charge bzw Erwerbsbesteuerung auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmers sowie in finanzstrafrechtlicher Hinsicht untersucht.

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