Die zolltarifarische Einreihung von „Oldtimern“, die an sich die Zollfreiheit und die Reduktion des Umsatzsteuersatzes auf 10 % für Importe aus Drittländern bewirkt, hat einen weiteren steuerlichen Nebeneffekt: Sie unterliegen - unabhängig von einem Drittlandsimport - nicht mehr der Normverbrauchsabgabe.