Laut Lohnsteuerprotokoll 1998 sei die begünstigte (Hälfte-)Besteuerung von Pensionsabfindungen gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 nur mehr auf solche Pensionszusagen anzuwenden, welche mindestens sieben Jahre zurückliegen. Der Autor vertritt im Beitrag anhand der bisherigen Rechtsprechung und Literaturmeinung den Standpunkt, dass dieser Auffassung der Finanzverwaltung nicht gefolgt werden könne.