Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des OGH vom 17. 7. 1997, 6 Ob 124/97x, die für die Beurteilung der aktuellen handels- und firmenbuchrechtlichen Rechtslage wegen der dadurch erfolgten höchstgerichtlichen Bestätigung der bisherigen firmenbuchrechtlichen Entscheidungslinie bei Umgründungen von richtungsweisender Bedeutung sei.