Nach einer Darstellung der allgemeinen Grundsätze für die Beurteilung der Rechtsnatur finanzbehördlicher Rechtsauskünfte behandelt der Autor folgende Möglichkeiten ihrer rechtlichen Relevanz: Annahme einer faktisch-logischen Verbindlichkeit von Auskünften, Annahme der Verbindlichkeit von Rechtsauskünften unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes und Unverbindlichkeits-Vorbehalte behördlicher Auskünfte.