BAO: § 240 , EStG 1988: § 93 Abs 3 Z 4 und 5 , § 97 Abs 4 , KStG 1988: § 10 , § 13 , § 24 Abs 3 , InvFG 1993: § 40 § 42
Erhält eine Privatstiftung Kapitalerträge aus Anteilen an inländischen Investmentfonds, so kann der KESt-Abzug, soweit er von der für die Erträge des Investmentfonds zuständigen kuponauszahlenden Stelle vorzunehmen ist, bei Vorliegen eines entsprechenden Empfängernachweises unterbleiben. Dies ergibt sich für durch den Fonds durchgereichte Erträge aus Forderungswertpapieren bereits aus § 13 Abs 2 Z 1 KStG, der bei Anteilen an inländischen Kapitalanlagefonds an das EStG und somit an das Durchgriffsprinzip anknüpft.