EStG 1988: § 30 , InvFG 1993: § 40 Abs 3
Bei Anteilen an Investmentfonds wird durch § 40 Abs 3 InvFG der Spekulationstatbestand gänzlich auf die Ebene des Anteilsinhabers verlegt. Hier erfolgt im Gegensatz zu der Erfassung der Kapitalerträge keine Durchgriffsbesteuerung. Steuerpflichtige Spekulationseinkünfte liegen daher auch dann vor, wenn der Fonds ausschließlich in Schuldverschreibungen iSd § 30 Abs 2 Z 3 EStG anlegt.