Auch Körperschaften öffentlichen Rechts, wie zB freiwillige Feuerwehren, politische Parteien oder verschiedene gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften, greifen zur Finanzierung ihres eigentlichen Zweckes auf wirtschaftliche Aktivitäten zurück.
Auch Körperschaften öffentlichen Rechts, wie zB freiwillige Feuerwehren, politische Parteien oder verschiedene gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften, greifen zur Finanzierung ihres eigentlichen Zweckes auf wirtschaftliche Aktivitäten zurück.