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EuGH zur Kammerumlage - Konsequenzen für Getränkesteuer und Umsatzsteuer? (Novacek, RdW 8a/1998, 496)

ArtikelrundschauVI. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1998, 528 Heft 20 v. 15.10.1998

Im Beitrag kommt der Autor zum Ergebnis, dass aus dem EuGH-Urteil vom 19. 2. 1998, Rs C 318-96, kein Schluss auf die Vereinbarkeit der Getränkesteuer mit Art 33 der Mehrwertsteuerrichtlinie gezogen werden könne. Seines Erachtens bestehen gegen die USt-Sondervorauszahlung, wie sie mit dem StruktAnpG 1996 geregelt wurde, keine EG-rechtlichen Bedenken.

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