Das seit 1. 1. 1998 gesetzlich geregelte Zuordnungswahlrecht von privat bzw hoheitlich genutzten Gebäudeteilen zum Unternehmensvermögen könne nach Ansicht des Autors zu Nachteilen führen, wenn von der Option gemäß § 12 Abs 2 Z 1 UStG nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht wurde.