Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 wurde in § 6 Abs 2 UStG eine Optionsmöglichkeit zur Behandlung von Grundstückslieferungen als steuerpflichtig eingeführt. Nach Ansicht des Autors bedarf es noch eines gesetzlichen Feinschliffes, ohne den die Umsatzsteuer in etlichen Fällen zum Kostenfaktor werde.