Die Autoren gehen kurz auf das Erkenntnis des VwGH vom 14. 6. 1998, 87/14/0109, ein, wonach mehrere Mittelpunkte der Tätigkeit nebeneinander vorliegen können.
Die Autoren gehen kurz auf das Erkenntnis des VwGH vom 14. 6. 1998, 87/14/0109, ein, wonach mehrere Mittelpunkte der Tätigkeit nebeneinander vorliegen können.