Ausgehend von der Diskussion, ob für Euro-Umstellungsaufwendungen eine Verbindlichkeitsrückstellung oder Aufwandsrückstellung zu bilden ist, behandelt der Beitrag die Frage der Zulässigkeit der Bildung einer Milleniums-Rückstellung. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass zwar die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeitsrückstellung nicht vorliegen, eine Aufwandsrückstellung jedoch zu bilden ist.