Der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat zum Entwurf eines BMF-Erlasses betreffend die Neuregelung des § 8 Abs 6 EStG Stellung genommen. Aufbauend auf dieser Stellungnahme enthält der Beitrag ergänzende Gründe für die Ablehnung von Auslegungen durch das BMF, die den Gesetzesinhalt zu überschreiten scheinen.