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Außergewöhnliche Belastung aus freiwilligem Verhalten? (Doralt, RdW 8a/1998, 493)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 526 Heft 20 v. 15.10.1998

Nach der Rechtsprechung kommen Aufwendungen, die sich als Folge eines freiwilligen Verhaltens darstellen, grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Das Beispiel der Krankheitskosten zeige aber, dass auch ein freiwilliges Verhalten eine außergewöhnliche Belastung nicht ausschließe.

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