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Betriebsaufgabe stichtagsbezogen? (Urtz, RdW 8a/1998, 489)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 526 Heft 20 v. 15.10.1998

Trotz der von der Finanzverwaltung vorgebrachten Argumente für eine zeitraumbezogene Betrachtung ist der Veräußerungs- (= Aufgabe-)gewinn nach Ansicht des Autors bei einer Betriebsaufgabe zeitpunktbezogen einem einzigen Veranlagungszeitraum zuzuordnen.

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