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Verlängerung der steuerfreien Verwendung der Mietzinsreserve um ein Jahr

Die erste Seite aktuellÖStZ 1998, 509 Heft 20 v. 15.10.1998

Die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 1998 - Beschlussfassung voraussichtlich am 29. 10. im Ministerrat - wird eine Verlängerung der steuerfreien Verwendung der Mietzinsreserve um ein Jahr, also bis 31. 12. 1999 vorsehen. Hingegen wird es nicht zur Einführung der im Begutachtungsverfahren vorgestellten „"Mietenprämie“ sowie zur ebenfalls im Begutachtungsentwurf geplanten Streichung des mietenrechtlichen 40 %-Abschlages von der Mietzinsreserve (§ 20 Abs 2 Z 2 lit f MRG) kommen. Auf dieses Ergebnis hat sich vor kurzem die Bundesregierung geeinigt. Im Zusammenhang mit diesem Themenkomplex hat das BMF vor kurzem einen Erlass ausgearbeitet, der sich ua mit der steuerfreien Verwendung noch im Jahr 1998 vorausgezahlter Instandsetzungs- bzw Herstellungskosten befasst. In diesem Erlass wird ua vorgesehen, dass eine derartige Verwendung zulässig ist, wenn die Vorauszahlungen bereits im Hinblick auf konkret geplante Maßnahmen erfolgen. Der Inhalt des Erlasses ist in diesem Heft abgedruckt.

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