Regelmäßig erfolgt eine Sanierung von Kapitalgesellschaften dadurch, dass nicht nur (gesellschaftsrechtlich unverbundene) Gläubiger, sondern auch Gesellschafter auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Ein solcher Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kapitalgesellschaft nicht mehr als voll werthaltig angesehen werden kann, führt durch den Wegfall des Passivums bei der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensmehrung.