Der Autor schlägt vor, § 212 Abs 1 BAO dahingehend zu ergänzen, dass für den Fall der Teilnahme an einem Reorganisationsverfahren die Gefährdungsklausel entfallen kann.
Der Autor schlägt vor, § 212 Abs 1 BAO dahingehend zu ergänzen, dass für den Fall der Teilnahme an einem Reorganisationsverfahren die Gefährdungsklausel entfallen kann.