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Aufzeichnungspflicht zum Zwecke der Einheitsbewertung (Adametz, ÖStZ 21/1997, 462)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, FinanzstrafrechtÖStZ 1998, 15 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

Das BMF hat mit Erlass vom 23. 7. 1997 klargestellt, dass unter den Aufzeichnungen gemäß § 126 BAO auch solche zu verstehen sind, aufgrund derer die Berechnung eines Zuschlages, aber auch eines idR zu Gunsten des Abgabepflichtigen wirkenden Abschlages gem § 40 BewG vorgenommen werden kann. Der Autor geht auf die einzelnen Rechtsnormen, die von diesem Erlass berührt werden, näher ein und erläutert ihre Bedeutung für den Inhalt des Erlasses.

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