Der EuGH hat den im französischen Umsatzsteuerrecht vorgesehenen Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen als gemeinschaftsrechtskonform erkannt. Ob damit die österreichische Regelung des§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG, wonach PKW als nicht für das Unternehmen angeschafft gelten, ebenfalls gerechtfertigt dem Gemeinschaftsrecht entspricht, ist hingegen fraglich.