Ab dem Veranlagungsjahr 1998 stellt sich die Frage, ob die den Sanierungsgewinn treffende Einkommen- oder Körperschaftsteuer eine Masseforderung oder eine nach Konkursaufhebung entstandene Forderung (Neuforderung) ist. Anhand der bisherigen Rechtsprechung des OGH und des VwGH sowie verschiedener Lehrmeinungen, die bei der Klärung dieser Frage zu beachten sind, wird dargestellt, dass derzeit keine eindeutige Lösung des Problems vorliegt.