Durch das Strukturanpassungsgesetz sind ab 1996 begünstigte Abschreibungen für Aufwendungen nach dem StEG weggefallen.§ 28 Abs 7und§ 30 Abs 1 Z 1 lit a EStGknüpfen tatbestandsmäßig an§ 28 Abs 3an, der die Absetzung nach dem StEG regelte. Der Beitrag behandelt die Frage, ob besondere Einkünfte bzw die verlängerte Spekulationsfrist auch eintreten können, wenn Aufwendungen nach dem StEG bis 1995 getätigt wurden.