Im Rahmen des Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung wurde auch die Abschaffung der Quellensteuer auf die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren beschlossen. Die Quellensteuerfreiheit ist zunächst nur für bestimmte im Binnenmarkt tätige Gesellschaften vorgesehen. Die Begünstigung setzt eine Mindestbeteiligung voraus. Gleichzeitig werden Vorkehrungen zur Vermeidung von Steuerumgehungen getroffen.