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Gesetzliche Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung von Verlusten

ErlassrundschauÖStZ 1998, 357 Heft 14 v. 15.7.1998

KStG 1988: § 8 Abs 4 ; § 21 Abs 1 Z 1 ; § 24 Abs 3 ; § 26a Abs 1 und 8 ; § 26b Abs 4 , EStG 1988: § 18 Abs 6 EStG ; § 102 Abs 2 ; § 117 Abs 7 ; § 117a ; § 121 Abs 3

Das StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201 sowie das AbgÄndG 1996, BGBl 1996/797, bringen eine Reihe von Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Verlustabzügen mit sich. Änderungen finden sich vor allem in § 18 Abs 6, § 117 Abs 7, § 117a EStG 1988 sowie hinsichtlich der Berücksichtigung des Verlustabzugs bei der Festsetzung von Vorauszahlungen in § 121 Abs 3 EStG 1988. Die angeführten Bestimmungen finden gemäß § 8 Abs 4 sowie § 24 Abs 3 und § 26a Abs 1 und 8, weiters § 26b Abs 4 KStG 1988 auch im Bereich der Körperschaftsteuer Anwendung.

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