Im Beitrag werden anhand abstrakter Beispiele die den Fällen des Vorsteuerschwindels zugrunde liegenden Schemata aufgezeigt und einzelne Sachverhalte sowohl in umsatzsteuerrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht gewürdigt. Die Autoren kommen unter anderem zum Ergebnis, dass sich „Schwindelunternehmer“ nicht nur wegen einer Abgabenhinterziehung, sondern wegen Betruges verantworten müssen.