Der Gewinn aus einer Betriebsveräußerung unterliegt unter anderem dann dem Hälftesteuersatz, wenn der Steuerpflichtige erwerbsunfähig ist. Die Autorin setzt sich mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit nach dem GSVG und dem EStG auseinander.
Der Gewinn aus einer Betriebsveräußerung unterliegt unter anderem dann dem Hälftesteuersatz, wenn der Steuerpflichtige erwerbsunfähig ist. Die Autorin setzt sich mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit nach dem GSVG und dem EStG auseinander.