Das BMF hat vor einigen Tagen den Entwurf eines Erlasses zu den Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Kfz-Leasing (§ 8 Abs 6 Z 1 und 2 EStG 1988) ua der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Begutachtung zugeleitet. Der Abschluss des Begutachtungsverfahrens sowie die endgültige Fassung des Erlasses ist für August bzw September dieses Jahres zu erwarten.