Der Beitrag geht insbesondere auf das vorgeschlagene Verfahren zur Annahme der Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der 6. MWSt-Richtlinie, die Grenzen bei der Übertragung von Durchführungsbefugnissen sowie die (mögliche) Rechtsqualität der „Maßnahmen“ der Kommission ein.