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Mietrechtsablösen nach EuGH-Entscheidung umsatzsteuerbefreit (Wolf/Hahn, SWK 12/1998, S 353)

ArtikelrundschauVI. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1998, 305

Nach der österreichischen Lehre, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ist die Weitergabe oder Aufgabe von Mietrechten mit dem Normalsteuersatz umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuerpflicht gilt nach herrschender Kommentarmeinung auch nach In-Kraft-Treten des UStG 1994. Der EuGH hat jedoch die gegenteilige Auffassung vertreten. Der Beitrag widmet sich dieser Problematik.

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