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Verlust aus Beteiligungsveräußerung mit Spekulationsgewinn nie ausgleichsfähig

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 272

EStG 1988: § 31 Abs 5 idF BGBl 1993/818

Nach der ab 1994 geltenden Fassung des § 31 Abs 5 EStG 1988 sind Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen nur mit Überschüssen aus anderen Beteiligungsveräußerungen ausgleichsfähig.

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