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Abgrenzung Instandhaltung und Instandsetzung bei V+V

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 272

EStG 1988: § 28 Abs 2

Der Berufungswerber beantragte den sofortigen Abzug von Aufwendungen für eine Dachreparatur iHv rund 216.000 S als Instandhaltungsaufwand in seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das Finanzamt qualifizierte diese Aufwendungen als Instandsetzung und verteilte die Ausgaben auf einen Zeitraum von 10 Jahren.

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