Der Ministerrat hat am 12. 5. dieses Jahres das 1. Euro-Finanzbegleitgesetz beschlossen. Im Art III dieses Gesetzesentwurfes befinden sich diverse Steuerbestimmungen. Diese weichen von den im Begutachtungsverfahren vorgestellten Regelungen in einigen Punkten ab (siehe ÖStZ 1997, 533 ff). Aus diesem Grund wird im folgenden der „Steuerteil“ dieses Gesetzes samt Erläuterungen nochmals abgedruckt.
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