Am 20. Mai wurde der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Besteuerung privater Sparzinsen veröffentlicht. Der Vorschlag bezieht sich nur auf Sparzinsen, die an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen ausbezahlt werden. Die Mitgliedstaaten hätten demnach wahlweise einen Mindestquellensteuerabzug vorzunehmen oder dem anderen Mitgliedstaat die zur Besteuerung erforderlichen Informationen über die Zinserträge zukommen zu lassen (sog Koexistenzmodell). Bei der Mindestquellensteuer sieht der Vorschlag einen Steuersatz von 20 % vor.