Nach der zusammenfassenden Wiedergabe des Verfahrensgegenstandes, der Urteilsbegründung und des Spruchs des EuGH-Urteils vom 19. 2. 1998, Rs C-318/96 , kritisiert der Autor, dass der EuGH auf wesentliche Fragen gar nicht eingegangen sei.
Nach der zusammenfassenden Wiedergabe des Verfahrensgegenstandes, der Urteilsbegründung und des Spruchs des EuGH-Urteils vom 19. 2. 1998, Rs C-318/96 , kritisiert der Autor, dass der EuGH auf wesentliche Fragen gar nicht eingegangen sei.