Der Autor behandelt in seinem Beitrag jene Probleme, die sich bei der Anwendung der Bauherrenverordnung auf Sanierungsmodelle ergeben, wenn durch behördliche Anordnung oder auch ohne eine solche unbedingt notwendige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um zB ein Absinken und Einstürzen eines Altgebäudes zu verhindern.